Teilnahmebedingungen
spoga horse TOP INNOVATIONS
Die spoga horse TOP INNOVATIONS werden von der Koelnmesse GmbH, Messeplatz 1, 50679 Köln, registriert beim Amtsgericht Köln, HRB 952 (im Folgenden: der Veranstalter) veranstaltet.
1. Zugelassene Unternehmen
Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen und Privatpersonen über 18 Jahre, deren verbindliche Anmeldung zu den spoga horse TOP INNOVATIONS bis zum Anmeldeschluss vorliegt. Die Teilnahme bei den spoga horse TOP INNOVATIONS ist abhängig von einer Messeteilnahme bei der spoga horse 2026. Die Teilnehmenden sind berechtigt, insgesamt bis zu 5 Produkte einzureichen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr für die spoga horse TOP INNOVATIONS beträgt 270 € pro Produkt und fällt für jedes eingereichte Produkt an. Die Teilnahmegebühr wird nur fällig, wenn das eingereichte Produkt den Teilnahmebedingungen des Organisators entspricht. Bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen oder Nichtzahlung der Teilnahmegebühr kann das Produkt nachträglich aus dem Wettbewerb ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird als Rechnung dem einreichenden Ansprechpartner bei der Anmeldung zugesendet.
3. Anmeldeschluss / Einsendeschluss
Der Anmeldeschluss zur Teilnahme an den spoga horse TOP INNOVATIONS ist der 21. November 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Anmeldung der Wettbewerbsbeiträge sowie bei Bedarf Foto und/oder Videomaterial registriert werden.
Ein eingereichter Wettbewerbsbeitrag ist gültig, bzw. als Innovationen gelten Produktneuentwicklungen, wenn folgende Kriterien zutreffen:
- Das Produkt darf nicht länger als 1 Jahr vor der Anmeldung auf dem Markt sein.
- Das Produkt muss voll entwickelt sein (keine Prototypen).
- Das Produkt muss sich in Form, Aussehen, Materialbeschaffenheit, Handhabung und/oder Technologie von bereits auf dem Markt befindlichen Produkten unterscheiden. Reine Weiterentwicklungen von bestehenden, bereits im Markt verfügbaren Produkten, sind nicht zulässig.
- Das Produkt verletzt die Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums oder gewerbliche Schutzrechte im weitesten Sinne nicht.
- Das Produkt muss den in Europa geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und, sofern eine Zertifizierung oder CE-Kennzeichnung des Produktes erfolgt ist, muss das eingereichte Produkt zum Zeitpunkt der Veranstaltung dem zertifizierten Produkt oder dem Zustand, der der CE-Kennzeichnung zugrunde liegt, vollumfänglich entsprechen.
- Die Organisatoren behalten sich vor, nur Wettbewerbsbeiträge anzunehmen, die die Teilnahmekriterien erfüllen und deren Teilnahmeunterlagen vollständig sind.
- Die Organisatoren behalten sich vor, die finale Zulassung des eingereichten Produktes zu prüfen.
4. Sonderpreis der Jury:
Die Organisatoren und Jury behalten sich das Recht vor, nach Bedarf einen Sonderpreis für besonders auszeichnungswürdige Produkte zu vergeben.
5. Präsentation, Medien- und Pressearbeit
Mit der Anmeldung zu den spoga horse TOP INNOVATIONS erklärt sich der Teilnehmende mit der Veröffentlichung des überlassenen Bildmaterials, sowie der Präsentation und Angaben der Wettbewerbsbeiträge, laut der vorliegenden Beschreibungen, durch die Presse- und Medienpartner des Veranstalters ab dem 02. Februar 2026 einverstanden. Der Teilnehmende versichert Urheber des bereitgestellten Bildmaterials und Produktes zu sein oder über die Rechte der zu veröffentlichenden Bilder und Produkte zu verfügen. Der Veranstalter und ihre Presse- und Medienpartner werden von allen Ansprüchen Dritter, die aus dem Bildmaterial resultieren, freigehalten. Bis zu 30 nominierte Produkte sowie die 5 Gewinnerprodukte werden vor Ort auf dem BOULEVARD OF INNOVATIONS ausgestellt und müssen zur Veranstaltung, im Aufbau der spoga horse 2026 kostenfrei dem Veranstalter zur Verfügung gestellt werden.
Die Produkte werden durch die Koelnmesse bewacht, dem Teilnehmenden wird empfohlen, dennoch eine Versicherung gegen Diebstahl und Beschädigung für sein Produkt auf eigene Kosten abzuschließen. Das zur Verfügung stellen von geeigneten Präsentationsmitteln, wie z.B. lebensgroße Pferde-Dummies, Schneiderpuppen usw. ist erwünscht.
Anmerkung: Werbedisplays, -banner und –aufsteller sowie Flyer und Broschüren können aufgrund der begrenzten Fläche nicht zugelassen werden. sowie Flyer und Broschüren können aufgrund der begrenzten Fläche nicht zugelassen werden.
6. Auswahl der Wettbewerbsbeiträge
Die Wettbewerbsbeiträge werden durch eine unabhängige fachkundige Experten-Jury (zusammengestellt aus den Bereichen Retail, Professional, Content Creator, Zucht) beurteilt. Sollte eines der Jurymitglieder einen aktuell gültigen Kooperationsvertrag mit einem Bewerber haben, so darf er das Produkt nicht bewerten. Das Produkt wird dann mit einem Durchschnittswert versehen. Alle fristgerecht eingereichten Produkte werden der Jury zur Bewertung vorgelegt. Anhand von 7 verschiedenen Kriterien wird die Jury Ihrem Produkt 0-10 Punkte zuteilen, wobei 0 Punkte die schlechteste und 10 Punkte die beste Bewertung eines Kriteriums sind. Die Kriterien Innovationsstrategie & Lösungsansatz sowie Gesamtkonzept erhalten die doppelte Punktzahl. Sie erhalten auf Anfrage eine schriftliche Benachrichtigung des Gesamtergebnisses Ihres Produktes.
Die Bewertungskriterien:
- Gesamteindruck und Präsentation durch einen Mini-Pitch zum Produkt (gern per Videolink)
- Innovationsstrategie & Lösungsansatz (doppelte Punktzahl)
- Nachhaltigkeit
- Differenzierung zu Konkurrenzprodukten
- Qualität & Funktionalität
- Design
- Gesamtkonzept (doppelte Punktzahl)
Bis zu 30 Produkte mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhalten den "spoga horse - PROOF OF INNOVATION 2026" (Urkunde und ein Siegel/Label: Nutzungsrechte und Werbemittelvorlagen) und die 5 höchst bewerteten Produkte gewinnen den Titel "spoga horse TOP INNOVATION 2026“ (Urkunde und ein Siegel/Label: Nutzungsrechte und Werbemittelvorlagen, Pokal und Veröffentlichung unter www.spogahorse.de)
Mit den jeweiligen Werbemitteln, die zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese Produkte beworben werden. Es ist nicht gestattet, Änderungen an den Werbemittelvorlagen vorzunehmen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vorgesehen. Weiter ist es nicht gestattet andere als die vorstehend genannten Produkte mit diesen Werbemittelvorlagen zu bewerben. Bei Punktgleichstand ist eine Doppelplatzierung möglich. Die Bekanntgabe der Ergebnisse für die spoga horse TOP INNOVATIONS ist am 07. Februar 2026.
Die Gestaltung der Wettbewerbsbeiträge für die Ergebnispräsentation erfolgt ausschließlich durch das Organisationsteam der spoga horse TOP INNOVATIONS. Der Veranstalter haftet nicht für die Präsentationsfähigkeit und technische Funktionsfähigkeit der Wettbewerbsbeiträge.
